Goldlay.de
Startseite
Infos zu Reil/Mosel 
Geschichte Reils 
  Anfänge 
  Mittelalter 
  Kriegswirren 
  19. Jahrhundert 
  20. Jahrhundert 
Bilder von Reil 
Links nach Reil 
Impressum
Datenschutzerklärung
           
 
   

Das Kröver Reich

Von den unzähligen Kleinterritorien, die es jahrhundertelang auf dem Gebiet des Heiligen Römisches Reiches Deutscher Nation gegeben hat, war das Kröver Reich sicherlich ein besonders kurioses. Zu Zeiten entstanden, als von dem späteren Reich noch nicht die Rede sein konnte, sicherten sich die Einwohner dieses kleinen Moselstreifens mehr als tausend Jahre lang ihre Privilegien. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass diese Dörfler nie die Möglichkeit hatten, sich militärisch gegen die Ansprüche der mächtigen Nachbarn zu wehren.

Karolingisches Königsgut

Wann das Gebiet des Kröver Reiches genau in den Besitz der fränkischen Könige überging, ist nicht überliefert. Es gibt jedoch frühe Zeugnisse darüber, wann sie zum ersten Mal über diese Güter verfügten. Eine Urkunde aus dem Jahre 752, in der Pippin der Kleine die Abtei Echternach mit einer Kirche in Kröv beschenkte, erwies sich jedoch als Fälschung. Das erste echte Schriftstück stammt von König Lothar II., der 862 dem Kloster Stablo eine Kapelle in Kröv überließ. Die Kapelle könnte auf dem Bergrücken zwischen Kröv, Reil und Bengel gelegen haben und ging später in den Besitz des Klosters Echternach über. Auch die Keimzelle der späteren Reilkirch war vermutlich eine königliche Hofkapelle. Ein erstes Dokument über diesen Ort stammt aus dem Jahre 1008.

Die direkte Abhängigkeit von der Krone lockerte sich schon im 10. Jahrhundert. Offensichtlich sahen sich die Pfalzgrafen zu Aachen als Eigentümer des Fleckens an und übten die königlichen Rechte aus. Da die Dynastie der Pfalzgrafen mit dem Tod Wilhelms von Ballenstädt im Jahre 1140 ausstarb, fiel das Gut wieder an die Könige zurück. Die Reichsunmittelbarkeit blieb so lange bestehen, bis König Rudolf von Habsburg am 25. November 1274 das Kröver Reich an den Grafen Heinrich von Sponheim verpfändete. Der Graf hatte für seine Dienste eigentlich ein richtiges Lehen bekommen sollen. Da er dies nie erhielt, musste er sich mit der Pfandschaft begnügen. Dies taten die Sponheimer auch, obwohl es einen Landesfürsten gab, der das Kröver Reich sehr gerne seinem Territorium einverleibt hätte. Der Trierer Kurfürst und Erzbischof Balduin versuchte mit allen Mitteln, das Reichspfand einzulösen und das Kröver Reich den Sponheimern abzunehmen. Dies gelang ihm jedoch nicht. Spektakulär war in dem Machtkampf die Aktion der Gräfin Loretta von Sponheim-Starkenburg, die den Bischof auf einer Moselfahrt entführen ließ und ihm das Versprechen abnahm, auf das Kröver Reich zu verzichten.

Das taten die Trierer aber nur halbherzig. Es gelang ihnen im Laufe des 14. Jahrhunderts schließlich, die so genannten Vogteirechte für die gewünschten Moseldörfer zu erhalten. Die Vogte hatten ein Anrecht auf gewisse Abgaben und Einnahmen und übten die hohe Gerichtsbarkeit aus. Da die Sponheimer aber im Jahre 1399 die Pfandschaft in ein echtes Lehen umwandeln konnten, war der Grund für einen Dauerkonflikt gelegt. Es war ein so genanntes Kondominium entstanden, das die gemeinsame Ausübung der Herrschaft durch zwei verschiedene Parteien vorsah. Ziel der Trierer war es natürlich, sich einen möglichst großen Anteil der regelmäßigen Abgaben zu sichern. Außerdem versuchten sie mit allen Mitteln, die Einführung der Reformation im Kröver Reich zu verhindern. Bei diesem erfolgreichen Unternehmen stand das Recht sogar auf Trierer Seite, denn nach den Grundprinzipien des Augsburger Religionsfriedens durfte die neue Lehre nur unter Zustimmung aller Beteiligten eingeführt werden. Der Streit um die Einkünfte war damit noch nicht beendet, und die beiden Parteien führten von 1594 an einen Prozess vor dem Reichskammergericht in Wetzlar. Dieser Konflikt endete erst 1784 mit dem so genannten Zeller Vertrag, den das Erzbistum Trier und das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken miteinander schlossen. Diesem Vertrag zufolge erhielten die Trierer ein Drittel aller Einkünfte, die Pfälzer dagegen zwei Drittel. Die Freude an der Einigung währte aber nicht lange. Die Französische Revolution bedeutete zehn Jahre später das Ende für den Trierer Kurstaat und das Kröver Reich.

Die Verfassung des Reiches

Auch wenn sich die Fürsten mehrere hundert Jahre lang um den Einfluss im Kröver Reich stritten: Seine Bewohner lebten nach Regeln, die sie sich wohl schon zu Zeiten der königlichen Herrschaft gegeben hatten. Diese Regeln wurden in einem so genannten Weistum festgehalten und galten bis zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts. Die Kröver und Reiler waren ihrem eigenen Verständnis zufolge immer noch freie Reichsbürger. So erkennt das Weistum aus dem Jahre 1399 als obersten Herren den "römischen Vogt" an, mit der Ergänzung "Kaiser, König, oder wer es derentwegen innehat". Das Weistum, eine Art Verfassung, regelte sehr genau das Zusammenleben in den Moseldörfern. Es legte in seinem Gültigkeitsbereich die Rechtssprechung, die Nutzung des Gemeindelandes, die Rechte und Pflichten der einzelnen Gemeindemitglieder fest und nannte Strafen für einzelne Verfehlungen. Die Gerichtsschöffen, die im Mittelalter dem niederen Adel angehörten, wurden dabei von den Dorfbewohnern selbst gewählt und gestellt.

Die Strafen für verschiedene Vergehen muten aus heutiger Sicht sehr drakonisch an. Mörder wurden gerädert, Diebe erhängt, Falschmünzer in heißem Öl gesiedet. Wer einer Vergewaltigung für schuldig befunden wurde, dem schlugen die Gerichtsdiener einen Pfahl durch den Bauch. Die Vergewaltigte durfte dabei die ersten drei Schläge tun. Diese Strafen wurden der Forschung zufolge sehr selten verhängt und dienten vor allem der Abschreckung.

Keine Hexen verbrannt

Die komplizierten Verhältnisse zwischen Sponheim und Kurtrier wirkten sich auch auf die Rechtssprechung aus. Zum Glück, wie beispielsweise im Falle der Hexenverfolgung konstatiert werden muss. So verfiel auch das Bistum Trier gegen Ende des 16. Jahrhunderts dem Hexenwahn, was nach Ansicht von Historikern durch wiederholte Missernten begünstigt wurde. Auch im Kröver Reich wurden Frauen als Hexen denunziert. Die Mitglieder des Schöffengerichtes kamen zu dem Schluss, angeklagte Frauen zu inhaftieren und zu foltern. Für einen förmlichen Hexenprozess waren jedoch die in Trarbach residierenden sponheimischen Beamten zuständig. Diese weigerten sich auf Anordnung der regierenden Pfalzgrafen hartnäckig, sich an der Hexenverfolgung zu beteiligen. Daher ist es trotz vieler Denunziationen im Gebiet des Kröver Reiches vermutlich nie zu einer Hexenverbrennung gekommen.


Literatur

SCHIFFHAUER, JOACHIM: Reil. Die Geschichte eines Moseldorfes. Koblenz 1954.

SCHAAF, Erwin; MÖTSCH, Johannes: Beiträge zur Geschichte des Kröver Reiches. Bernkastel-Kues 1998.

 

Zum Anfang dieser Seite Zuletzt aktualisiert am 19.Februar 2006   © Friedhelm Greis